Leistungen

Kurzzeitpflege (§42 SGB XI)

Wenn häusliche Pflege zeitweise nicht, noch nicht oder nicht im erforderlichen Umfang erbracht werden kann und auch teilstationäre Pflege nicht ausreicht, besteht für Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 bis 5 Anspruch auf Pflege in einer zugelassenen Kurzzeitpflegeeinrichtung.

Dies gilt für eine Übergangszeit im Anschluss an eine stationäre Behandlung des Pflegebedürftigen oder in sonstigen Krisensituationen, in denen vorübergehend häusliche oder teilstationäre Pflege nicht möglich oder nicht ausreichend ist.

Der Anspruch auf Kurzzeitpflege ist auf acht Wochen pro Kalenderjahr beschränkt. Die Pflegekasse übernimmt die pflegebedingten Aufwendungen einschließlich der Aufwendungen für Betreuung sowie die Aufwendungen für Leistungen der medizinischen Behandlungspflege bis zu dem Gesamtbetrag von 1612 Euro im Kalenderjahr. Der Leistungsbetrag kann um bis zu 1612 Euro aus noch nicht in Anspruch genommenen Mitteln der Verhinderungspflege erhöht werden.

Verhinderungspflege
(§39 SGB XI)

Ist eine Pflegeperson wegen Erholungsurlaubs, Krankheit oder aus anderen Gründen an der Pflege gehindert, übernimmt die Pflegekasse die nachgewiesenen Kosten einer notwendigen Ersatzpflege für längstens sechs Wochen je Kalenderjahr. Voraussetzung ist, dass die Pflegeperson den Pflegebedürftigen vor der erstmaligen Verhinderung mindestens sechs Monate in seiner häuslichen Umgebung gepflegt hat und der Pflegebedürftige zum Zeitpunkt der Verhinderung mindestens in Pflegegrad 2 eingestuft ist. Die Aufwendungen der Pflegekasse können sich im Kalenderjahr auf bis zu 1612 Euro belaufen. Der Leistungsbetrag kann um bis zu 806 Euro aus noch nicht in Anspruch genommenen Mitteln der Kurzzeitpflege auf insgesamt bis zu 2418 Euro im Kalenderjahr erhöht werden.

Verhinderungspflege
(§39 SGB XI)

Ist eine Pflegeperson wegen Erholungsurlaubs, Krankheit oder aus anderen Gründen an der Pflege gehindert, übernimmt die Pflegekasse die nachgewiesenen Kosten einer notwendigen Ersatzpflege für längstens sechs Wochen je Kalenderjahr. Voraussetzung ist, dass die Pflegeperson den Pflegebedürftigen vor der erstmaligen Verhinderung mindestens sechs Monate in seiner häuslichen Umgebung gepflegt hat und der Pflegebedürftige zum Zeitpunkt der Verhinderung mindestens in Pflegegrad 2 eingestuft ist. Die Aufwendungen der Pflegekasse können sich im Kalenderjahr auf bis zu 1612 Euro belaufen. Der Leistungsbetrag kann um bis zu 806 Euro aus noch nicht in Anspruch genommenen Mitteln der Kurzzeitpflege auf insgesamt bis zu 2418 Euro im Kalenderjahr erhöht werden.

Vollstationäre Pflege

Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 bis 5 haben Anspruch auf Pflege in vollstationären Einrichtungen. Für Pflegebedürftige in vollstationären Einrichtungen übernimmt die Pflegekasse im Rahmen der pauschalen Leistungsbeträge die pflegebedingten Aufwendungen einschließlich der Aufwendungen für Betreuung und die Aufwendungen für Leistungen der medizinischen Behandlungspflege.
Der Anspruch beträgt je Kalendermonat:
770 Euro für Pflegebedürftige des Pflegegrades 2,
1262 Euro für Pflegebedürftige des Pflegegrades 3,
1775 Euro für Pflegebedürftige des Pflegegrades 4,
2005 Euro für Pflegebedürftige des Pflegegrades 5.

Ärztliche Versorgung

Im Seniorenhaus Sankt Elisabeth besteht freie Arztwahl, wir kooperieren grundsätzlich mit allen Ärzten, Fach- und Zahnärzten unserer Bewohnerinnen, Bewohner bzw. Kurzzeitpflege- und Tagespflegegäste. Selbstverständlich kann Ihr Hausarzt Sie auch im Seniorenhaus weiter betreuen.

Wir informieren unsere Pflegegäste, Bewohnerinnen und Bewohner, sowie deren Angehörige über die Möglichkeiten der ärztlichen, fachärztlichen und zahnärztlichen Versorgung. Die örtlichen Allgemeinarztpraxen sind regelmäßig zu Arztbesuchen im Hause. Zahnarzt- und Facharztbesuche werden mit den Arztpraxen organisiert.

Die Sicherstellung der ärztlichen Versorgung erfolgt grundsätzlich durch die kassenärztliche bzw. kassenzahnärztliche Vereinigung. Wir stellen sicher, dass die Ärzte zu jeder Zeit Zugang in die Einrichtung haben.

Ärztliche Versorgung

Im Seniorenhaus Sankt Elisabeth besteht freie Arztwahl, wir kooperieren grundsätzlich mit allen Ärzten, Fach- und Zahnärzten unserer Bewohnerinnen, Bewohner bzw. Kurzzeitpflege- und Tagespflegegäste. Selbstverständlich kann Ihr Hausarzt Sie auch im Seniorenhaus weiter betreuen.

Wir informieren unsere Pflegegäste, Bewohnerinnen und Bewohner, sowie deren Angehörige über die Möglichkeiten der ärztlichen, fachärztlichen und zahnärztlichen Versorgung. Die örtlichen Allgemeinarztpraxen sind regelmäßig zu Arztbesuchen im Hause. Zahnarzt- und Facharztbesuche werden mit den Arztpraxen organisiert.

Die Sicherstellung der ärztlichen Versorgung erfolgt grundsätzlich durch die kassenärztliche bzw. kassenzahnärztliche Vereinigung. Wir stellen sicher, dass die Ärzte zu jeder Zeit Zugang in die Einrichtung haben.

Leibliches Wohl

Das Seniorenhaus Sankt Elisabeth bietet den Kurzzeitpflegegästen, Bewohnerinnen und Bewohnern ein umfassendes Angebot an Speisen und Getränken an. Neben Frühstück, Mittagessen, Nachmittagskaffee und Abendessen werden Zwischen- und Spätmahlzeiten nach den Wünschen und Erfordernissen angeboten. Bei Bedarf werden Sonderkostformen geboten.

Die Mahlzeiten werden in der Regel für alle Gäste und Bewohner/-innen im Speiseraum des Seniorenhauses serviert. Bei Krankheit oder pflegebedingter Einschränkung werden die Mahlzeiten auch im eigenen Wohnraum angeboten.

Die Mahlzeiten werden aufgrund ernährungswissenschaftlicher Erkenntnisse unter Berücksichtigung der Wünsche und Bedürfnisse der Bewohnerinnen und Bewohner zubereitet und ansprechend serviert. Gäste der Bewohnerin oder des Bewohners können nach vorheriger Absprache gegen Entgelt an den Mahlzeiten teilnehmen.

Soziale Betreuung

Das Seniorenhaus Sankt Elisabeth macht für alle Gäste und Bewohner/-innen regelmäßig Freizeitangebote. Das Angebot beinhaltet Angebote im Hause und auch die Teilnahme an kulturellen, religiösen und sozialen Angeboten in Prüm und Umgebung.

Im Hause finden regelmäßige Gottesdienste statt. Wöchentlich wird die Heilige Messe im Hause gefeiert. Bei vielen Angeboten werden die Mitarbeiter durch ehrenamtliche Helferinnen und Helfer unterstützt.
Ziel der sozialen Betreuung ist die Sicherung der persönlichen Lebensgestaltung im Seniorenhaus, der Erhaltung der Selbständigkeit, die soziale Integration und die Ausschöpfung der jeweiligen Aktivierungspotentiale.

Für alle Bewohnerinnen und Bewohner bietet das Seniorenhaus Sankt Elisabeth zusätzliche Betreuungsleistungen im Sinne des § 43b SGB XI

Soziale Betreuung

Das Seniorenhaus Sankt Elisabeth macht für alle Gäste und Bewohner/-innen regelmäßig Freizeitangebote. Das Angebot beinhaltet Angebote im Hause und auch die Teilnahme an kulturellen, religiösen und sozialen Angeboten in Prüm und Umgebung.

Im Hause finden regelmäßige Gottesdienste statt. Wöchentlich wird die Heilige Messe im Hause gefeiert. Bei vielen Angeboten werden die Mitarbeiter durch ehrenamtliche Helferinnen und Helfer unterstützt.
Ziel der sozialen Betreuung ist die Sicherung der persönlichen Lebensgestaltung im Seniorenhaus, der Erhaltung der Selbständigkeit, die soziale Integration und die Ausschöpfung der jeweiligen Aktivierungspotentiale.

Für alle Bewohnerinnen und Bewohner bietet das Seniorenhaus Sankt Elisabeth zusätzliche Betreuungsleistungen im Sinne des § 43b SGB XI